Sparkassen müssen bei Kündigungsangeboten sauber aufklären

Sparkassen müssen bei Kündigungsangeboten sauber aufklären
Die in vergangenen Jahrzehnten abgeschlossenen Sparverträge mit ihren hohen Verzinsungen
werden für immer mehr Sparkassen zu einem Klotz am Bein. In der andauernden Niedrigzinsphase
sind nämlich kaum sichere Geldanlagen mit vergleichbar hohen Renditen zu bekommen. Daher
bieten einige Sparkassen ihren Kunden eine – auf den ersten Blick stattliche – Geldsumme an, wenn
diese ihre Verträge kündigen. Im Allgemeinen entgeht den Kunden dabei aber eine deutlich höhere
Summe, die je nach Vertrag durchaus fünfstellig sein kann.
Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In
zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug
für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den
Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden
seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die
Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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