Wenn Ihr Wunsch-Fonds demnächst nicht mehr erworben werden kann …
… dann könnte es mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Zweiten
Finanzmarktnovellierungsgesetz zusammenhängen. Mit ihm wird die europäische
Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Die schreibt unter anderem vor, dass
Anbieter von Fonds und ähnlichen Geldanlagen für jedes Produkt einen „Zielmarkt“ benennen
müssen, also die damit angesprochene Kundengruppe. Dieser Pflicht ist allerdings Schätzungen
zufolge nur rund die Hälfte der Emittenten rechtzeitig nachgekommen, mehrere Tausend Datensätze
liegen noch nicht vor. Den betreffenden Fonds, die aus eher kleineren Häusern stammen, droht nun
ein vorübergehender Verkaufsstopp.
„Besserer Anlegerschutz“ ist nach Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) das Hauptziel der MiFID II. Das Mammutwerk umfasst alles in allem rund 7.000 Seiten und
entsprechend vielschichtige Änderungen. Dazu gehört die neue Verpflichtung zur Aufzeichnung von
Telefonaten zwischen Kunde und Berater. Die Mitschnitte müssen fünf Jahre lang aufbewahrt
werden. Außerdem müssen sogenannte Geeignetheitserklärungen aufgesetzt werden, aus denen
hervorgeht, warum ein verkauftes bzw. vermitteltes Produkt zum konkreten Anlegerprofil passt.
Auch die Kosten müssen transparenter ausgewiesen werden.
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